Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt jeden Monat Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft. Es deckt die laufenden Kosten des Hauses und die Rücklage für spätere Reparaturen. Für deine Rechnung ist es wichtig, weil es dauerhaft zur Kreditrate dazukommt.
Was im Hausgeld steckt
Das Hausgeld besteht aus drei Teilen.
Betriebskosten des Hauses Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom, bei Bedarf Aufzug. Bei einer Zentralheizung kommen meist die Heizkosten dazu.
Verwaltung Die Vergütung des Hausverwalters und Kontoführung der Gemeinschaft.
Zuführung zur Erhaltungsrücklage Der Betrag, den die Gemeinschaft für spätere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum anspart, etwa für Dach, Fassade oder Heizung.
Nicht im Hausgeld steckt die Grundsteuer. Die zahlst du direkt an die Gemeinde. Strom und Internet deiner Wohnung schließt du ebenfalls selbst ab.
Wie hoch ist Hausgeld üblicherweise?
Eine feste Größe gibt es nicht. Ratgeber nennen meist Werte zwischen rund 3 und 5 Euro pro Quadratmeter und Monat, die Angaben gehen aber auseinander. Höher liegt das Hausgeld oft, wenn die Heizkosten enthalten sind, ein Aufzug oder eine Tiefgarage zum Haus gehört oder das Gebäude älter ist und mehr Rücklage braucht.
Ein niedriges Hausgeld ist nicht automatisch gut. Spart die Gemeinschaft an der Rücklage, kommen größere Reparaturen später als Sonderumlage auf dich zu.
Den Hausgeld-Betrag deines Objekts nennt das Exposé oder der Verkäufer. Wie er sich zusammensetzt, steht im Wirtschaftsplan.
Welcher Teil bei Vermietung bei dir bleibt
Vermietest du die Wohnung, kannst du nur die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben. Verwaltung, Rücklage und Reparaturen trägst du selbst. Diesen Teil nennt man nicht umlagefähig. Er schmälert deine Mietrendite und gehört in jede Cashflow-Rechnung.
Viele Verwalter weisen in der Abrechnung aus, welche Posten umlagefähig sind. Fehlt diese Angabe, frag danach.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Sonderumlage
Wirtschaftsplan Die Eigentümerversammlung beschließt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan. Er legt fest, wie hoch das Hausgeld im kommenden Jahr ist. Deshalb kannst du das Hausgeld als Käufer nicht verhandeln.
Jahresabrechnung Nach Ablauf des Jahres rechnet der Verwalter die tatsächlichen Kosten ab. Daraus kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben entstehen.
Sonderumlage Reicht die Rücklage für eine Maßnahme nicht, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen. Für Käufer wichtig: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zahlt, wer Eigentümer ist, wenn die Sonderumlage fällig wird. Ist sie vor deinem Kauf beschlossen, wird aber erst danach fällig, zahlst du sie. Deshalb gehören die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zu den wichtigsten Unterlagen vor dem Kauf. Wer die Kosten im Verhältnis zum Verkäufer trägt, kann im Kaufvertrag geregelt werden.
Prüfliste vor dem Kauf
- Wie hoch ist das Hausgeld, und sind die Heizkosten enthalten?
- Liegt der aktuelle Wirtschaftsplan vor?
- Liegen die letzten zwei bis drei Jahresabrechnungen vor? Gab es hohe Nachzahlungen?
- Wie hoch ist die Erhaltungsrücklage insgesamt und welcher Betrag wird jährlich zugeführt?
- Wurden Sonderumlagen beschlossen oder besprochen?
- Gibt es Hausgeldrückstände des Verkäufers?
Im Check von Vitrimo wird aus fehlenden Angaben automatisch eine Frage an den Makler.
Häufige Fragen
Ist Hausgeld dasselbe wie Nebenkosten? Nicht ganz. Hausgeld ist der Betrag, den du als Eigentümer an die Gemeinschaft zahlst. Nebenkosten im Sinne des Mietrechts sind nur der Teil davon, den ein Vermieter an Mieter weitergeben darf.
Kann das Hausgeld steigen? Ja. Die Eigentümerversammlung legt es jedes Jahr neu fest. Steigende Energiepreise, Versicherungen oder eine höhere Rücklage führen zu höherem Hausgeld.
Muss ich Hausgeld zahlen, wenn die Wohnung leer steht? Ja. Das Hausgeld hängt am Eigentum, nicht an der Nutzung.
Ab wann zahle ich Hausgeld? Gegenüber der Gemeinschaft ab deiner Eintragung ins Grundbuch. Im Kaufvertrag wird meist vereinbart, dass du intern schon ab der Übergabe die Kosten trägst.
Stand 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Vitrimo ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Beschlüssen der Gemeinschaft hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht.
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